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Peter Gaube

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Studiert Soziologie. Er hat viel Erfahrung als Studierendenvertreter in StV und CuKo. Er war Vorsitzender der StV Soziologie und ist derzeit Referent für Bildung und Politik der ÖH Uni Graz.

Beiträge von Peter Gaube

Polemik und Wahrheit

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ÖH-Wahlen sind die Zeiten, wo man als Studierender rasch den Eindruck gewinnt, dass es völlig gleichgültig ist, welcher antretenden Fraktion (UV) oder Person (StV) man dabei seine Stimme gibt (sofern man überhaupt zur Wahl geht), da ohnehin jede – laut Eigendefinition – die bestmögliche Wahl darstellt. Kurz vor der Wahl brüsten sich alle Vertreter_innen mit Erfolgen und Leistungen, um dadurch herauszustreichen, dass nur sie selbst in der Lage sind, die ÖH kompetent und den Bedürfnissen der Studierenden entsprechend zu gestalten. Die anderen antretenden Fraktionen werden leider allzu oft verunglimpft, deren Tätigkeiten kleingeredet oder diesen schlichtwegunterstellt, überhaupt keine sinnvolle und herzeigbare Arbeit vollbracht zu haben oder in Zukunft vollbringen zu können. Dabei macht es keinen Unterschied, welcher Weltanschauung sich die jeweilige Gruppe verpflichtet fühlt, der politische Stil ist meist derselbe – Selbsterhöhung, Fremdabwertung, Polemik.

Studierendenvertreter_innen gleich welcher Farbe, Nicht-Farbe oder Ebene (StV/FV/UV/BV) sollten sich folgendes vergegenwärtigen: Wer laut schreien muss, was er/sie so alles geleistet hat, und mit Andersdenkenden einen Umgang pflegt, der hauptsächlich aus Unterstellungen, Angriffen und – inhaltlichen wie persönlichen – Abwertungen besteht, darf sich nicht wundern, dass ÖH-ferne Studierende sich oft mehr an einen Kindergarten als an seriöse Interessensvertretung für die eigenen Anliegen erinnert fühlen. Dadurch geht genau das unter, woran der ÖH gelegen sein sollte: nämlich die Wertschätzung für die keinesfalls selbstverständliche tagtägliche laufende Hilfestellung, die so viele unterschiedliche Personen für ihre Kolleg_innen leisten.

Tatsache ist, dass in und rund um die ÖH zahlreiche Menschen engagiert sind, die versuchen, die Bedingungen, unter denen sie selbst, und andere in Zukunft, studieren müssen, zu verbessern. Dabei hängt es immer vom jeweiligen persönlichen Schwerpunkt ab, den man sich für sein Engagement setzt, sei es etwa eine Vorliebe für das Organisieren von Feiern und Stammtischen, der direkten Beratung, dem Beistand bei einem Problem mit einem/einer Professor_in oder dem Feilen an einem neuen Studienplan. Bedarf gibt es an allen Ecken und Enden, und jede_r Studierende hat Erfahrungen, Neigungen und Fähigkeiten, die geeignet sind, sie in nützlicher Art und Weise Mitstudierenden zur Verfügung zu stellen.

Natürlich ist dann, wenn es darum geht, in universitären Kollegialorganen, wo Studierende mitentscheiden dürfen (Curricula-Kommissionen, Senat etc.), die Lösung für ein jeweiliges Problem je nach individueller Vorstellung und Präferenz unterschiedlich. Eine für alle Studierenden ideale Entscheidung gibt es nicht, da jede ganz spezifische Konsequenzen nach sich zieht. Beispielsweise wenn es darum geht, einer stärker selektierenden Prüfung zuzustimmen, die zwar durch die dadurch zu erwartende Reduktion der Studierendenzahlen das Betreuungsverhältnis und die Bedingungen für die, die diese Hürde nehmen oder schon im System sind, verbessert wird (Stichwort: Qualität des Studiums), aber gleichzeitig bestimmte Studierende, die an der Prüfung scheitern oder von dieser von vornherein abgeschreckt werden, systematisch benachteiligt und aus dem Studium gedrängt werden (Stichwort: Voraussetzungsketten).

Bei den ÖH-Wahlen kommt es also weniger darauf an, darüber zu entscheiden, wer den „besten“ Service anbietet (Beratung, Studienleitfäden…), der für die meisten ohnehin selbstverständlich ist, sondern darum, zu entscheiden, welche Lösungen für diverse Probleme im Studium man präferiert. So ist es dann auch meist persönliche Betroffenheit oder Solidarität mit einer bestimmten Gruppe, manchmal vielleicht auch eine Werthaltung, die den Ausschlag gibt. Spricht man sich eher für Maßnahmen aus, die eine hohe Leistungsbereitschaft fördern (und damit die „Studienqualität“ für bestimmte privilegierte Personen erhöht), wie etwa strengere Eingangsphasen, Bachelor-Prüfungen oder kommissionelle Fachprüfungen? Oder für Maßnahmen, die es sozial schlechter gestellten Studierenden erleichtert, ein Studium aufzunehmen, etwa durch entschärfte Prüfungen, spezifischen Lehrformen und finanziellen Unterstützungen? Oder mal so, mal so?

Jene Dinge sind es dann auch, die die alltägliche Vertretungs- und Projektarbeit massiv beeinflussen, sei es, wenn es um neue Studienpläne geht, wo die Studienvertretung mitbestimmt, um Entscheidungen im Senat oder um Projekte der Universitätsvertretung, die die gesamte Uni betreffen. All diese Dinge haben direkten Einfluss auf den Studienalltag, weswegen es eben nicht egal ist, ob und wen man wählt.

Darum unser Rat: informiert euch, wo die jeweilige Person und/oder Fraktion ihre Schwerpunkte setzt, für die Interessen welcher Studierendengruppen sie sich hauptsächlich einsetzt und welche Geisteshaltung ihr entspricht. Dazu mag es auch notwendig sein, für sich selbst zu überlegen: Was ist mir persönlich wichtig? Wo sind die dringendsten Probleme, die auf eine mir entsprechende Art gelöst werden sollen? Welche Werthaltungen sind es wert, gefördert zu werden? Politische Bewußtseinsbildung beginnt nämlich nicht erst in der Wahlzelle, sondern ist in der Regel ein ständiger Prozess. Schon allein diese Erkenntnis ist es wert, sich mit den ÖH-Wahlen auseinanderzusetzen, ganz egal, für wen man sich letztendlich entscheidet.

Alles, was Recht ist – Prüfungen

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Wer studiert und gut informiert ist, ist klar im Vorteil! Alles Wesentliche zum Studienrecht findet ihr hier im Überblick.

Beurteilungsfrist

Die gesetzliche Beurteilungsfrist beträgt maximal 4 Wochen und darf von den ProfessorInnen nicht überschritten werden.

Prüfungstermine bei Vorlesungen

Bei Vorlesungen müssen pro Semester mindestens drei Prüfungstermine angeboten werden. Vorlesungsprüfungen müssen mindestens bis zum dritten Semester nach Abhaltung der Vorlesung angeboten werden, auch wenn diese nicht mehr angeboten wird.

Einsichtnahme

Du hast die Möglichkeit, bis zu 6 Monate nach der Prüfung Einsicht in deine beurteilte Klausur zu bekommen und darfst dir diese auch kopieren. Von Kopien ausgenommen sind allerdings Multiple-Choice-Klausuren. (weiterlesen …)

Leaving on a STEP-plane?

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UG-Novelle 2011

„Cause I’m leavin on a jet plane, Don’t know when I’ll be back again, oh babe, I hate to go“, heißt es in einem bekannten Gassenhauer aus dem Jahr 1970 . Wer künftig zu studieren beginnt, dem/der könnte es dank der neuen Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEP/STEOP) bald ähnlich ergehen. Wir erklären, warum.

Die Bundesregierung hat vor kurzem eine Novelle des Universitätsgesetzes beschlossen, die den Studienbeginn und die Anmeldung zum Studium ab sofort neu regelt. Vordergründig soll dies dazu dienen, Studierenden eine bessere Orientierung bei der Studienwahl und den Universitäten bessere Planungsperspektiven zu bieten. Was am ersten Blick sinnvoll und nachvollziehbar klingt, erweist sich bei genauer Betrachtung aber leider lediglich als ein Mittel, zu Studienbeginn noch stärker auszusieben als bisher. So zielen die Neuerungen eindeutig darauf ab, Studierenden den Zugang zu erschweren, indem ein verpflichtendes Voranmeldesystem zusammen mit härteren Eingangsphasen (weniger Prüfungsantritten) kombiniert wird.

Die wichtigsten Neuerungen. Die Novelle umfasst hauptsächlich eine Reihe von neuen Maßnahmen zur Regulierung der Zahl der StudienanfängerInnen. So wird die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP oder STEP) neu gestaltet, eine künftig verpflichtende Voranmeldung vor der Inskription sowie ab 2012 auch eine verpflichtende Studienberatung vor Studienbeginn eingeführt. 

Studieneingangs- und Orientierungsphase. Im §66 des Universitätsgesetzes ist schon seit langem die Bestimmung enthalten, in jedem ordentlichen Bachelor- und Diplomstudium eine Studieneingangs- und Orientierungsphase vorzusehen, die StudienanfängerInnen einen ersten Überblick über ihr Fach geben soll. Diese Regelung wurde durch die jüngste Novelle so modifiziert, dass diese grundsätzlich sinnvolle Orientierungsphase nun vielmehr einer gezielten Selektions- und Knock-Out-Phase gleicht. Am deutlichsten zeigt sich das darin, dass die Anzahl der möglichen Prüfungsantritte innerhalb der STEOP drastisch reduziert wurde. Hinzu kommt eine Verkürzung auf nur noch ein Semester und die Beschränkung, ohne positive Absolvierung aller Prüfungen der Eingangsphase nicht bzw. nur begrenzt weiterstudieren zu dürfen. (weiterlesen …)

1, 2, oder 3, letzte Chance, vorbei! Ob ihr wirklich richtig steht, seht ihr, wenn die STEP ausgeht…

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Bei der letzten Sitzung des Senats der Uni Graz wurde auf Antrag der Lehrenden der Beschluß gefaßt, die Anzahl der Prüfungsantritte in der (maximal zweisemestrigen) Studieneingangsphase von bisher 5 auf 4 zu reduzieren. Die STEP, die Studieneingangsphase, die seit der Novelle des Universitätsgesetzes im letzten Herbst verpflichtend für alle Studienrichtungen eingeführt wurde (§ 66, siehe UG2002 ), ist ursprünglich dazu gedacht, Studienanfänger_innen eine bessere Orientierung zu Beginn ihres Studiums zu geben.

Diese massive Verschlechterung für Studienanfänger_innen wurde gegen den Willen der Studierenden durchgesetzt und zeigt einmal mehr, in welche falsche Richtung sich die hochschulpolitische Entwicklung bewegt. Anstatt Anreize zu schaffen, um die in Österreich notorisch niedrige und sozial hochselektive Akademiker_innenquote zu erhöhen (siehe Bericht der OECD), wird alles getan, um Studierende loszuwerden, sei es durch Zugangsbeschränkungen mittels sogenannter Notfallparagraphen (§ 124b), Knock-Out-Prüfungen oder eben einfach schlicht durch Reduzierung der Prüfungsantritte.

Wir, der VSStÖ Graz, sprechen uns klar gegen diesen sukzessiven Abbau von Studierendenrechten aus und fordern die Kurie der Professor_innen im Senat sowie das Rektorat auf, die Reduktion der Prüfungsantritte unverzüglich zurückzunehmen.  Sowohl als Teil der Exekutive als auch als Mitglied der Universitätsvertretung der ÖH Uni Graz sind wir bemüht, diese Forderung aktiv umzusetzen.  In einem ersten Schritt wurde von Christiane Mörth, 1. stellvertretende Vorsitzende der ÖH Uni Graz, ein entsprechender Antrag in der letzten Universitätsvertretungssitzung eingebracht.

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