1, 2, oder 3, letzte Chance, vorbei! Ob ihr wirklich richtig steht, seht ihr, wenn die STEP ausgeht…
0Bei der letzten Sitzung des Senats der Uni Graz wurde auf Antrag der Lehrenden der Beschluß gefaßt, die Anzahl der Prüfungsantritte in der (maximal zweisemestrigen) Studieneingangsphase von bisher 5 auf 4 zu reduzieren. Die STEP, die Studieneingangsphase, die seit der Novelle des Universitätsgesetzes im letzten Herbst verpflichtend für alle Studienrichtungen eingeführt wurde (§ 66, siehe UG2002 ), ist ursprünglich dazu gedacht, Studienanfänger_innen eine bessere Orientierung zu Beginn ihres Studiums zu geben.
Diese massive Verschlechterung für Studienanfänger_innen wurde gegen den Willen der Studierenden durchgesetzt und zeigt einmal mehr, in welche falsche Richtung sich die hochschulpolitische Entwicklung bewegt. Anstatt Anreize zu schaffen, um die in Österreich notorisch niedrige und sozial hochselektive Akademiker_innenquote zu erhöhen (siehe Bericht der OECD), wird alles getan, um Studierende loszuwerden, sei es durch Zugangsbeschränkungen mittels sogenannter Notfallparagraphen (§ 124b), Knock-Out-Prüfungen oder eben einfach schlicht durch Reduzierung der Prüfungsantritte.
Wir, der VSStÖ Graz, sprechen uns klar gegen diesen sukzessiven Abbau von Studierendenrechten aus und fordern die Kurie der Professor_innen im Senat sowie das Rektorat auf, die Reduktion der Prüfungsantritte unverzüglich zurückzunehmen. Sowohl als Teil der Exekutive als auch als Mitglied der Universitätsvertretung der ÖH Uni Graz sind wir bemüht, diese Forderung aktiv umzusetzen. In einem ersten Schritt wurde von Christiane Mörth, 1. stellvertretende Vorsitzende der ÖH Uni Graz, ein entsprechender Antrag in der letzten Universitätsvertretungssitzung eingebracht.
Was bedeutet Zugangsbeschränkung?! Die fatale Entscheidung der SPÖ die Orientierungsphase zu kippen
0Seit Neuesten haben es ÖVP(mit Intention) und SPÖ geschafft (noch immer habe ich die Hoffnung, dass sie es einfach nicht besser wissen, aber diese Hoffnung schwindet von Tat zu Tat der SPÖ) die Studieneingangsphase, die ein Jahr dauern soll, in eine zusätzliche Schulklasse nach der Matura zu verwandeln. Was bedeutet diese Weichenstellung nun? Erstens wird die Matura von oben, also von der nächsthöheren Bildungsebene, dem tertiären Sektor, entwertet, weil sie keine Garantie mehr liefert, einen Studienabschluss zu erarbeiten. Matura als inhaltliches Kriterium reicht nicht mehr aus, es wird ein zweites Selektionsinstrument implementiert.
Zweitens ist die „Schulklasse“ deshalb als verschultes Instrument zu verstehen, weil nach Bericht des Standard, man ein gesamtes Schuljahr verlieren kann und die gesamte Klasse(ein Jahr) wiederholen muss. (weiterlesen …)
Für alle? Gegen jede_n!
3Die Studiengebühren sind zwar – momentan – vom Tisch, aber die ÖVP findet immer wieder einen Weg, mit dem Universitäten nur noch Eliten zugänglich gemacht werden können. Allen voran beweist Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) immer wieder ihre Kompetenz bezüglich unfairer Elitenbildung: durch eine neue Studieneingangsphase (neckisch “Step” genannt) soll nun “die Spreu vom Weizen getrennt werden”. Aus der Orientierungsphase soll spätestens zum WS 2011/12 eine selektive Eingangsphase nach dem Motto “der_die Stärkste überlebt” werden. Nach zwei Semestern darf man_frau so entweder weiter studieren – oder nicht.
Genaueres dazu gibt es noch nicht, die neue Step muss erst zwischen SPÖ und ÖVP verhandelt werden. Unterrichtsministerin Schmied dazu gegenüber dem Standard: “Selektion, Zugang verengen, Hinausprüfen – das geht mit der Sozialdemokratie nicht”. Wir hoffen, das sie und die SPÖ bei dieser Position bleiben. Denn das Wissenschaftsministerium möchte die genaue Ausgestaltung der Step der jeweiligen Uni überlassen. Und die Kompetenz mancher Rektoren ist allgemein bekannt.
Der VSStÖ erteilt diesen Plänen eine klare Absage. VSStÖ Bundesvorsitzende Sophie Wollner über die Pläne Karls: „Selektionsphasen am Studienbeginn können niemals gerecht sein. Studierende willkürlich aus den Hochschulen zu werfen und somit die soziale Selektion zu verschärfen ist bildungspolitischer Wahnsinn“.
Gastkommentar: Das EPG Was Ein „Erster Schritt In Die Richtige Richtung“ – Von Sophie Wollner
0Wo aber sind die nächsten, notwendigen Schritte in Richtung tatsächliche Gleichberechtigung lesbischer und schwuler Paare in Österreich?
“Ein erster Schritt in die richtige Richtung“ war die Begleitmusik des Eingetragenen Partner_innenschaft-Gesetzes (EPG) vergangenen Dezember. Abseits rechter und konservativer Stimmen, die „unsere traditionelle Familie als das höherwertige Gut“ (FPÖ-Abgeordneter Kurzmann) bezeichnen, war von progressiver Seite zu hören, dass das Gesetz eben nur ein erster Schritt sein kann. Für parteiunabhängige Homosexuellen-Initiativen, wie das Rechtskomitee Lambda, hat es sich „bezahlt gemacht, dass wir und viele andere NGOs bis zur finalen Beschlussfassung im Nationalrat Druck gemacht haben“. Dadurch seien die ursprünglichen 74 auf 43 Ungleichbehandlungen gegenüber der heterosexuellen Ehe dezimiert worden. (weiterlesen …)
Knapp Bei Kasse #2 – Die Sozialkolumne
0Wann will der Staat sein Geld zurück?
Viele Studierende fürchten sich davor, die Familien- und/oder Studienbeihilfe zurückzahlen zu müssen, wenn sie nicht genügend Prüfungen schaffen. Diese Angst ist aber nur zum Teil berechtigt.
Bei der Familienbeihilfe muss zu Unrecht bezogene Beihilfe zurückerstattet werden. Wenn du z.B. deinen Leistungsnachweis nicht erbringst, aber das Finanzamt weiter überweist (etwa aus Versehen), musst du sie darauf hinweisen und zurückzahlen, sonst droht zusätzlich zur Rückzahlung eine Verwaltungsstrafe. Eine Rückforderung ist auch dann möglich, wenn du dein Studium nicht ernsthaft betreibst (z. B. Abmeldung zwei Monate nach der Zulassung, keine einzige Prüfung absolviert), aber wenn du nur knapp am Leistungsnachweis scheiterst, wird die Beihilfe nur eingestellt, nicht zurückverlangt. Die größte Gefahr ist die Überschreitung der Verdienstgrenze von 9.000 EUR (brutto minus Sozialversicherung) da es hier keine Einschleifregelung gibt, und selbst eine äußerst geringe Überschreitung zur Rückforderung führt. (weiterlesen …)
