Soziales/Sozialpolitik
KFU entscheidet sich für Studiengebühren
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Kundgebung gegen Studiengebühren vor der KFU
Bei der heutigen Sitzung des Senats wurde mit 15 Pro- und 11 Gegenstimmen beschlossen, dass ab Herbst Studiengebühren von der KFU eingehoben werden. Diese betragen 726,72 Euro pro Jahr bzw. 363,36 Euro pro Semester. Zahlen müssen Drittstaatsangehörige und Studierende die über Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester studieren.
Der VSStÖ spricht sich gegen Studiengebühren jeglicher Art aus. Aus diesem Grund haben wir auch gemeinsam mit KSV, GRAS und kritischen Student_innen eine Kundgebung organisiert, an der über 320 Personen teilgenommen haben. Auch im Vorfeld wurde versucht die Senatsmitglieder davon zu überzeugen, dass Studiengebühren nicht zielführend sind. Studierende und Unipersonal müssen gemeinsam gegen die Kürzungspolitik der Regierung kämpfen und dürfen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Dass das funktioniert hat heute die Senatssitzung der MedUni gezeigt. Hier haben die Studierendenvertreter_innen (alle VSStÖ) die anderen Senatsmitglieder im Vornhinein überzeugen können, gegen die Einführung von Studiengebühren zu stimmen. Der Antrag auf autonome Studiengebühren wurde im Senat der MedUni Graz mehrheitlich abgelehnt.
Dieses Rückgrat hatten die meisten Senatsmitglieder an der KFU heute anscheinend nicht. Die Einführung autonomer Studiengebühren bedeutet wieder einmal eine Diskriminierung all jener, die ohnehin schon Schwierigkeiten haben, sich ihr Studium leisten. zu können. Studierende, die über Mindeststudienzeit studieren, tun dies mehrheitlich, weil sie Voraussetzungsketten nicht geschafft haben und/oder neben dem Studium arbeiten müssen. Für Drittstaatsangehörige bedeutet die Regelung, dass egal wie lange sie schon in Österreich leben und egal wie schnell sie studieren, sie immer zahlen müssen.
Kurz nach der Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses haben uns schon erste Meldungen von Menschen erreicht, die sich aufgrund von Studiengebühren ihr Studium nicht mehr leisten können. Wir werden uns weiterhin für einen freien und offenen Hochschulzugang und für eine ausreichende Hochschulfinanzierung einsetzen. Wir fordern das Rektorat, den Unirat und das Unipersonal dazu auf, es ebenso zu tun und den Studierenden nicht den Rücken zu zu kehren.
Verbünden wir uns und kämpfen gemeinsam für diese Ziele, anstatt uns von der Politik gegeneinander ausspielen zu lassen!
Welche Auswirkungen hätte die Einführung von Studiengebühren?
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Auswirkungen auf das Budget der Universitäten:
Nach Einführung der Studiengebühren wurde das Budget für die Universitäten von öffentlicher Hand um genau jenen Anteil gekürzt den die Studiengebühren einbrachten, die prekäre finanzielle Lage der Universitäten hat sich also dadurch kein Stück verbessert. Auch die Teilabschaffung der Studiengebühren hat den Universitäten keinen finanziellen Schaden zugefügt, da ihnen der Entfall komplett von staatlicher Seite erstattet wurde und auch noch weiterhin bis 2015 weiterhin wird. Durch die komplizierte Befreiungsregelung, die bei der Teilabschaffung getroffen wurde entsteht den Universitäten, Finanzämtern und anderen Einrichtungen allerdings sehr hoher Verwaltungsaufwand, der sich natürlich auch in hohen Kosten niederschlägt, alleine die Universitäten zahlen pro Jahr 1,5 Millionen allein für die Administration der Studienbeiträge.
Auswirkungen auf die Studierenden
Die Einführung der Studienbeiträge 2001/2002 bewirkte eine sinkende Studierendenzahl (- 19,8%), da an die 40.000 Studierende ihr Studium abbrechen mussten, der umgekehrte Effekt war nach dem Erlass von Studienbeiträgen zu beobachten (+ 14,3%). Diverse Studien in Österreich und Deutschland haben gezeigt, dass die Einführung der Studiengebühren nicht die erhoffte Abschreckung von Bummelstudent_innen gebracht hat, sondern Studierende ohne staatliche Unterstützung, die aus niedrigeren sozialen Schichten stammen aus dem Studium gedrängt hat. Hierbei ist besonders zu betonen, dass Frauen von den erwähnten Phänomenen wesentlich stärker betroffen sind.
„Hinsichtlich des Zusammenhangs von Studienmotivation, Abbruchgrund und Erwerbssituation lassen sich folgende Kontrastgruppen herausarbeiten:
- Die eine Gruppe lässt sich so beschreiben: Mehr als 20 Stunden/Woche erwerbstätig, das Studium wurde eher „nebenbei” (aufgrund der knappen Zeitressourcen) betrieben aber mit Interesse. In dieser Gruppe wird der Studienbeitrag eher abgelehnt bzw. es wird angegeben, dass man sich den Studienbeitrag nicht habe leisten können. Ein Viertel von ihnen äußert einen definitiven Rückkehrwunsch an die Universität.
- Die andere Gruppe lässt sich folgendermaßen beschreiben: Weniger als 20 Wochenstunden erwerbstätig bzw. erwerbslos. Insbesondere für die Erwerbslosen – eher Frauen – gilt, dass sie das Studium nur als „Überbrückung” begonnen haben, dass sie gar nicht richtig studiert hätten und das Interesse am Studium verloren hätten. In dieser Gruppe ist die Ablehnung des Studienbeitrages vergleichsweise geringer bzw. ist dieser kein wesentlicher Abbruchgrund. In dieser Gruppe ist auch der Rückkehrwunsch deutlich geringer.“, so der Bericht zu den Auswirkungen der Einführung von Studiengebühren auf die Studienbeteiligung und das Studierverhalten 2002 in Wien, vom Büro für Sozialtechnologie und Evaluationsforschung.
In der Studie heißt es weiter:
„AbbrecherInnen aus unteren sozialen Schichten geben neben den Studienbeiträgen häufiger die Unvereinbarkeit des Studiums mit der Erwerbstätigkeit als Abbruchgrund an, außerdem die fehlende elterliche Unterstützung. Die generell höhere Erwerbstätigkeit unter Befragten unterer sozialer Schichten (und die geringere Finanzierung des Studiums durch elterliche Unterstützung) bewirkt eine geringere Studienaktivität. Hält man die Art der Finanzierung des Studiums konstant, hat die soziale Herkunft keine Wirkung auf die Studienaktivität. Die Bezieher von Studienbeihilfe sind am studienaktivsten.“
Auf die Erwerbsbeteiligung hat sich die Einführung der Studiengebühren so ausgewirkt, dass die bereits erwerbstätigen Studierenden ihre Erwerbstätigkeit ausgedehnt haben und im September 2001 25% der Studierenden eine Erwerbstätigkeit aufnahmen um für die Gebühren aufkommen zu können.
Stipendium wie es sein sollte
0Was international üblich ist, scheint in Österreich weltfremd: Beihilfen von denen man leben kann.
Das Studienförderungsgesetz stammt aus dem Jahr 1992, und seither wurde von keiner Regierung mehr darüber nachgedacht. Das sieht man unter anderem daran, dass die die Studienbeihilfe heute weit weniger wert ist als 1992, da sie nur ab und an und nicht annähernd in vollem Umfang an die Inflation angepasst wurde. Die Folge ist, dass die Beihilfen vieler Studierenden von Jahr zu Jahr sinken, da die Einkommen an zumindest im Bereich der Geldentwertung steigen. Man kann sich also nicht mehr leisten, bekommt aber weniger Beihilfe.
Schaut man genau hin, findet man viele weitere Kritikpunkte. Das System trägt viel zu wenig zum Ausgleich sozialer Ungleichheit bei und ist offensichtlich keine wirksame Gegenmaßnahme zur starken sozialen Selektion beim Hochschulzugang. Die wird nämlich seit Jahren wieder stärker.
Der Reformbedarf ist also groß, und die Zeit drängt. Aber was soll man ändern? (weiterlesen …)
Was ist Armut, und warum ergibt sich daraus die Notwendigkeit einer Vermögensbesteuerung
0Armut ist nicht bloß das Fehlen von Geld und Einkommen. Armut geht meistens auch mit einem Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben einher. Es gibt grundsätzlich zwei Armutsdefinitionen: Die relative Armut ist die, die uns interessiert. Relative Armut bedeutet, dass man in Österreich nicht einen normalen Lebensstandard halten kann. Wer in Österreich arm ist, kann in einem Entwicklungsland als „reich“ gelten.
Amutsgefährdet ist, wer 60% des Medianeinkommen, also 893 Euro(auf Basis der Daten von 2005) erhält. Das Medianeinkommen ist dort anzusiedeln, wo 50% mehr als dieses Medianeinkommen verdienen und 50% weniger (vgl. Wikipedia für eine genaue Beschreibung). Eine Person muss also ein Einkommen von mindestens 893€ inklusive aller Sozialleistungen und Vermögenseinkünfte haben, um nicht als armutsgefährdet zu gelten. Für Mehr-Personenhaushalte erhöht sich der Anteil:
Nach der sogenannten EU-Skala erhöht sich das Bedarfsgewicht eines Einpersonenhaushaltes mit jedem zusätzlichen Erwachsenen um 0,5 und mit jedem Kind um 0,3 … Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt erhöht sich dieser Wert um 447 EUR, für jedes Kind um 268 EUR pro Monat.(S.239)
Anstaltsbevökerung wird ausgeschlossen; also Menschen in Ayslheimen, Kinderheimen, und Obdachlose. Auch manche Menschen mit Sprachbarrieren(da sie nicht den Fragebogen ausfüllen können) oder erhöhten Ausgaben, wie Spielsüchtige oder Schuldner_innen werden weniger repräsentiert. Alles in Allem wurde eine Quote von 11,6 bis 13,5 erhoben.
Reicht diese Armutsdefinition? (weiterlesen …)
Soziale Gerechtigkeit ade!
0Gestern hat der Landtag für das Sparpaket der Regierung gestimmt. Am Tag davor waren 15 000 Menschen auf der Straße um gegen die Kürzungen im Sozial- und Kulturbereich zu demonstrieren. Auch der VSStÖ hat sich massiv an den Protesten beteiligt. Uns ist klar, dass das Land Steiermark sparen muss, doch es gibt immer Alternativen.
Der Sozialbereich ist ohnehin seit Jahren chronisch unterfinanziert und jetzt müssen wieder einmal die bezahlen, die nichts für die Fehler der Politiker_innen können. Dass die ÖVP immer gerne Geld für die Reichen ausgibt und bei denen spart, die sich nicht wehren können, ist nichts Neues. Doch von der SPÖ sind wir wirklich enttäuscht. Eine Partei, die sich auf die Fahnen heftet für die sozial Schwachen einzutreten, darf ein solches Budget nicht beschließen. Die SPÖ ist zu einer etwas besseren ÖVP verkommen und daran ist absolut nichts Gutes zu sehen. Wir werden uns auf jeden Fall weiter an der Plattform 25 beteiligen und gegen die Kürzungen auftreten.
