In der letzten Sitzung der Universitätsvertretung der ÖH Uni Graz wurden unter anderem die neuen Richtlinien für die Vergabe des Sozialtopfs der ÖH Uni Graz beschlossen. Der Sozialtopf ist eine freiwillige Leistung der ÖH um finanziell besonders bedürftige Studierende unterstützen zu können.

Als der VSStÖ in die Exekutive der ÖH Uni Graz kam, und unter anderem auch den Sachbearbeiter für die Betreuung des Sozialtopfs stellt, fanden wir Richtlinien vor, bei denen rasch klar war, dass sie Lücken aufweisen und überarbeitet gehören. So kam es zu einer Arbeitsgruppe, an der alle UV-Fraktionen beteiligt waren. Den VSStÖ vertraten dort Patrick Mesgec und, als Sachbearbeiter für den Sozialtopf, Thomas Knapp der die Arbeitsgruppe leitete.

Nach längerer konstruktiver Arbeit aller Beteiligten kamen die Richtlinien Ende April in den Finanzausschuss, wo einstimmig beschlossen wurde, der UV vorzuschlagen, die neuen Richtlinien zu beschließen, wie es auch geschah.

Einige der Verbesserungen im Überblick

- Veraltete Grenzbeträge wurden angepasst und auf einen realistischen Wert erhöht.
- Künftig werden Beträge nicht mehr veralten, da eine Indexanpassung vorgeschrieben ist
- Ausgaben für Kinder, auch Unterhaltsverpflichtungen, werden stärker gewichtet bzw. berücksichtigt.
- Außerordentliche Studierende werden berücksichtigt
- Lücken bei den Kriterien für einen ausreichenden Studienerfolg wurden geschlossen
- Das Vergabeverfahren wurde einfacher strukturiert
- Zahlreiche unklare Formulierungen wurden verbessert